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   OLG Oldenburg, 21.11.2006 - 12 U 48/06   

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https://dejure.org/2006,5010
OLG Oldenburg, 21.11.2006 - 12 U 48/06 (https://dejure.org/2006,5010)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21.11.2006 - 12 U 48/06 (https://dejure.org/2006,5010)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21. November 2006 - 12 U 48/06 (https://dejure.org/2006,5010)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Bereicherungsrechtliche Rückforderung von Architektenhonorar: Vergütungsanspruch des Architekten bei Nichterreichen einer Baugenehmigung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 313 a Abs. 1 ZPO; § 540 Abs. 2 ZPO; § 632 Abs. 2 BGB; § 812 Abs. 1 BGB; § 15 HOAI
    Pflicht eines Architekten zur Abgabe eines Hinweises auf ein Genehmigungsrisiko bei der Planung eines Bauvorhabens; Möglichkeit der Vereinbarung einer rechtsgeschäftlichen Risikoübernahme hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit eines geplanten Bauvorhabens

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht eines Architekten zur Abgabe eines Hinweises auf ein Genehmigungsrisiko bei der Planung eines Bauvorhabens; Möglichkeit der Vereinbarung einer rechtsgeschäftlichen Risikoübernahme hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit eines geplanten Bauvorhabens

  • Judicialis

    ZPO § 313 a Abs. 1; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; BGB § 632 Abs. 2; ; BGB § 812 Abs. 1; ; HOAI § 15

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Baugenehmigung nicht erreicht: Honorarrückzahlung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Architekt: Umfang des Honoraranspruchs, wenn Bauvorhaben nicht genehmigungsfähig ist

  • hermanns-rechtsanwaelte.de PDF, S. 1 (Leitsatz)

    Architektenhaftung, Beratungspflicht

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rückzahlung von Architektenhonorar bei Nichterreichen der Baugenehmigung! (IBR 2007, 255)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 543
  • BauR 2008, 702
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.09.2002 - VII ZR 290/01

    Pflichten des Architekten bei Erstellung einer Genehmigungsplanung; Risiko der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.11.2006 - 12 U 48/06
    Zwar können die Parteien eines Architektenvertrages - unter Umständen auch durch schlüssiges Handeln - hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit eines geplanten Bauvorhabens eine rechtsgeschäftliche Risikoübernahme des Auftraggebers vereinbaren (BGH, BauR 1999, 1195, 1196; 2002, 1872, 1873; Locher/Koeble/Frik, HOAI, 9. Aufl., Rn. 87).
  • BGH, 25.03.1999 - VII ZR 397/97

    Beauftragung eines Architekten mit genehmigungsfähiger Planung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.11.2006 - 12 U 48/06
    Zwar können die Parteien eines Architektenvertrages - unter Umständen auch durch schlüssiges Handeln - hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit eines geplanten Bauvorhabens eine rechtsgeschäftliche Risikoübernahme des Auftraggebers vereinbaren (BGH, BauR 1999, 1195, 1196; 2002, 1872, 1873; Locher/Koeble/Frik, HOAI, 9. Aufl., Rn. 87).
  • OLG Düsseldorf, 20.06.2000 - 21 U 162/99

    Aufklärungspflicht des Architekten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.11.2006 - 12 U 48/06
    Erforderlich ist vielmehr eine eingehende Aufklärung des Bauherrn durch den Architekten über das Risiko, das der Bauherr eingeht, wenn er bereits vor der Klärung der bestehenden Zweifelsfragen an der Genehmigungsfähigkeit einen Bauantrag erarbeiten lässt und hierdurch Kosten des Architekten auslöst (OLG Düsseldorf, BauR 2000, 1515, 1516).
  • OLG Nürnberg, 14.12.2001 - 6 U 2285/01

    Zur Honorarforderung aus einem Architektenvertrag bei versagter Baugenehmigung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.11.2006 - 12 U 48/06
    Vielmehr begehrt der Kläger im Anschluss an die Erteilung der Schlussrechnung durch den Beklagten Rückzahlung von Honoraranteilen, auf die mangels Eintritts des vertraglich geschuldeten Erfolges - der dauerhaften Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens - kein Anspruch bestand (OLG Nürnberg, BauR 2002, 976, 977).
  • OLG Celle, 07.02.2024 - 14 U 12/23

    Architektenhonorar; Leistungsphasen; Baugenehmigung; Vorplanung; Entwurfsplanung;

    Der Kläger trägt keine Umstände vor, aus denen sich die Vereinbarung einer Übernahme des Genehmigungsrisikos durch die Beklagte ergeben könnte (ebenso: OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 21. November 2006 - 12 U 48/06, Rn. 6, juris).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2009 - 23 U 187/08

    Bestimmung des Umfangs der Rechtskraft eines Feststellungsurteils; Haftung des

    Selbst für den Fall, dass der Bauherr und der Architekt bewusst eine "riskante" Planung (z.B. mit dem Ziel einer "Maximalbebauung", vgl. OLG Köln, Urteil vom 21.10.1992, 11 U 84/92, BauR 1993, 358; OLG Stuttgart, Urteil vom 17.12.1996, 1o U 130/96, BauR 1997, 681) eingehen und damit die Gefahr einer Ablehnung des Bauantrages in Kauf nehmen (vgl. BGH, Urteil vom 25.03.1999, VII ZR 397/97, BauR 1999, 1195; BGH, Urteil vom 25.10.1984, III ZR 80/83, NJW 1985, 1692; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.04.1985, 23 U 208/84, BauR 1986, 469), so dass der Auftrag des Bauherrn an den Architekten nur auf den Versuch gerichtet ist, eine Baugenehmigung zu erhalten (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.12.1995, 21 U 53/95, BauR 1996, 287), setzt die Annahme der Übernahme des Risikos einer Ablehnung des Bauantrages durch den Bauherrn voraus, dass der Architekt den Bauherrn hinreichend über die Risiken der Genehmigungsfähigkeit (und ggf. die Möglichkeit einer Bauvoranfrage) aufgeklärt hat (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.06.2000, 21 U 162/99, BauR 2000, 1515; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.12.1995, 21 U 53/95, BauR 1996, 287; OLG Oldenburg, Urteil vom 21.11.2006, 12 U 48/06, BauR 2008, 702; OLG Hamm, Urteil vom 21.12.1995, 21 U 15/95, BauR 1996, 578; OLG Köln, Urteil vom 21.10.1992, 11 U 84/92, BauR 1993, 358; Werner/Pastor, a.a.O., Rn 1482 mwN in Fn 191-194; Rn 791 mwN in Fn 137; Kuffer/Wirth-Leupertz, Handbuch des Fachwanwalts für Bau- und Architektenrecht, 2. Auflage 2008, 10.
  • OLG Celle, 07.01.2009 - 14 U 115/08

    Vereinbarung und Überschreitung eines Kostenlimits

    Denn der Architekt kann nur dann überhaupt feststellen, ob die vereinbarte Baukostenobergrenze eingehalten werden kann, wenn er zunächst zumindest eine Grundlagenermittlung und eine Vorplanung (Leistungsphasen 1 und 2 des § 15 HOAI ) vornimmt und diese mit dem Auftraggeber abstimmt (vgl. dazu OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 1696 - juris-Rdnr. 5 f.; ebenso für den ähnlichen Fall einer fehlenden Genehmigungsfähigkeit der Planung OLG Nürnberg, BauR 2002, 976 - juris-Rdnr. 7, OLG Düsseldorf, BauR 2000, 1515 - juris-Rdnr. 27 und OLG Oldenburg, BauR 2008, 702 - juris-Rdnr. 9).
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